Die WG Klybeck zieht den Rekurs weiter

Für Zwischennutzungen – gegen teure Riesenprojekte

Die Wohngenossenschaft Klybeck (WGK) will, dass am Klybeckquai weiter echte Zwischennutzungen stattfinden können und dass die zukünftige Entwicklung des Areals nicht auf Jahrzehnte hinaus vorgespurt wird. Deshalb zieht sie den Rekurs gegen die «Kulturhallen BACH» vor das Verwaltungsgericht. Der Rekurs richtet sich gegen den Bau von bis zu 4600m2 grossen Hallen, die den Nutzungsdruck erhöhen und kleinere Projekte verdrängen würden. Hier die ganze Presseerklärung:

16. März 2016: Rekurs an das Verwaltungsgericht

Hauptpunkte: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichteinladung der WG Klybeck zur Augenscheinverhandlung und früheren ungenügenden Einbezug in das Verfahren. Mitwirkung gemäss Art. 55 der Kantonsverfassung verletzt, da es sich nicht um irgendein Bauprojekt, sondern um die Pilotnutzung des ehemaligen Hafengebietes handelt. Bewilligung ohne Verkehrskonzept unmöglich, da das Projekt wegen der schlechten ÖV-Erschliessung unweigerlich zu deutlichem Mehrverkehr führen wird. Nichtberücksichtigung der Lärmvorbelastung trotz der amtlich festgestellten Überschreitung von Immissionsgrenzwerten durch die Hafenbahn.

18. März 2015: Situationsplan 1:1000

Wie dicht zugebaut sich ShiftMode das Areal vorstellt, ist auf diesem Plan ersichtlich. Den Wagenplatz in der linken oberen Ecke des Areals hat die WG Klybeck eingezeichnet.

 

Wer es genauer wissen will, findet hier alle uns zur Verfügung stehenden Unterlagen zum Verfahren der Baurekurskommission:

24. September 2015: Planungsamt zur Rekursbegründung

Gemäss Hafenordnung sind Veranstaltungen im Hafen bewilligungspflichtig. In diesem Rahmen sind Verkehrsmassnahmen zu definieren. Die von der WGK geltend gemachten «überwiegenden Interessen» gegen die Abweichung von Bauvorschriften lässt das Planungsamt nicht gelten – oder erklärt sich als dafür nicht zuständig.

24. September 2015: Stadtgärtnerei zur Rekursbegründung

Es hat zu wenig Grün- und Freiflächen im Klybeck, am Klybeckquai sind aber neue zugänglich geworden. Das Ex-Migrolareal gehört zum Finanzvermögen des Kantons und ist deshalb eine private Parzelle, auf der kein Anspruch auf öffentliche Grünfläche besteht.

2. Oktober 2015: Bau- und Gastgewerbeinspektorat BGI zur Rekursbegründung

Das BGI behauptet, der WG Klybeck sei der Plan Phase C mit Wagenplatz zugestellt worden. Das stimmt nicht, die WG Klybeck hat diesen nur zufällig zu Gesicht bekommen und musste für sämtliche Unterlagen beim Baudepartement persönlich antraben.

7. Oktober 2015: Abteilung Lärmschutz des AUE zur Rekursbegründung

Die geplanten Öffnungszeiten sind nur ohne Passerelle möglich. Die bestehende Lärmvorbelastung durch die Hafenbahn darf nicht berücksichtigt werden.

9. Dezember 2015: KCB Gesundheitsschutz zur Rekursbegründung

Die BASF in Huningue ist der Kategorie «Seveso-Betriebe der oberen Gefahren­klasse» zugeordnet. Das Ex-Migrolareal liegt ausserhalb des Risikobereichs.

20. Januar 2015: Rekursentscheid der BRK

Die Baurekurskommission lehnt den Rekurs der WG Klybeck vollumfänglich ab. Am 20. Januar fand eine Augenscheinverhandlung statt (zu der die WG Klybeck keine Einladung erhalten hat). Das Bauprojekt sei bewilligungsfähig, wenn es nicht übermässig Verkehr verursache. Dafür könne auf Plakaten und Eintrittskarten auf die fehlenden Zufahrtsmöglichkeiten verwiesen werden. Falls das nichts nütze, sei es nicht an «der die Hafenbewilligung (…) erteilenden Instanz, weitere Massnahmen (…) zu definieren». Der Lärm von Musik-Events dürfe nicht zusammen mit dem des Rangierverkehrs betrachtet werden – obwohl laut Bundesgericht auch die Lärmvorbelastung zu berücksichtigen ist.

 

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