Privatsphäre einer Quartieraktivistin verletzt.
Telebasel hat mit laufender Kamera eine Quartieraktivistin bedrängt und so ihre Privatsphäre verletzt. Der Presserat hat eine Beschwerde teilweise gutgeheissen, wie er am Dienstag mitteilte. Die Frau wehrt sich gegen ein Bauprojekt; ein Interview hatte sie abgelehnt.
Zwar dürfe ein Lokalfernsehsender eine politisch aktive Person im Bild aufnehmen, wenn diese in einer öffentlichen Funktion an einen öffentlichen Anlass geht. Jedoch sei unzulässig, jener Person «vor der Haustüre aufzulauern» und sie weiter zu bedrängen, wenn sie klar mache, dass sie weder Auskunft geben noch gefilmt werden wolle.
Die Betroffene exponiert sich gegen das als «Rheinhattan» apostrophierte Grossprojekt im Basler Rheinhafen Kleinhüningen. Sie ist auch Mitglied einer staatlichen Begleitgruppe dazu. Telebasel filmte einmal vor einem Gebäude, wo diese Gruppe eine Sitzung abhielt, sowie einmal vor der Haustüre der Frau.
Weil die Frau zuvor eine per e-Mail gestellte Interviewanfrage abgelehnt hatte, sei es «unverhältnismässig», ihr danach mit der Kamera weiter zu folgen, hält der Presserat im Communiqué fest. (sda, 28.05.2013)
Den gerügten Report können Sie in unserem Beitrag «Querulanten und Sozialromantiker» anschauen.
